Anrechenbarkeit
Die Anrechnung erfolgt in Zeiteinheiten. Eine Zeiteinheit hat 45 Minuten. 25 Zeiteinheiten = 1 ECTS.
a) Die thmenbzogenen Selbsterfahrungsangebote im Rahmen von Seminaren beinhalten
Impulsreferate, psychodynamische Themenarbeit mit den Teilen Exploration, Simulatíon, Rollen-/Maskenbezüge zur Themenexploration und psychodynamische Reflexion des Selbstbezuges zu den Rollen und Masken und Vorbereitung auf di Themearbeit mittels konteplativer Selbsterfahrung
werden im Rahmen
- des Propädeutikums und im Rahmen
- der Fort- und Weiterbildung für Pädagogen, Psychologen, Psychotherapeute, Sozialpädagogen und Ärzte anerkannt.
b) Die Themenreflexion der psychodynamischen Themenarbeit im Rahmen von supervidierten Peergruppen
werden im Rahmen von Peergruppen nur dann angerechnet werden, wenn am Themenseminar selbst (siehe Punkt a) teilgenommen wurde und die Peergruppe von einer/em anerkannten PeergruppenleiterIn angeleileitet wird/wurde und die/der PeergruppenleiterIn von einem anerkannten SupervisorIn dazu supervidiert wird.
Berechtigte und supervidierte PeergruppenleiterInnen finden sich unter www.gep.or.at/Kontakte PeergruppenleiterInnen
Alle Fachreferenten von gep müssen wie bisher zumindest eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung und themenspezifische anerkannte Nachweise erbringen.
c) kontemplative Selbsterfahrung im Rahmen von angeleiteten Kleingruppen
Der Schwerpunkt der kontemplativen Selbsterfahrungsgruppen liegt darin, dass TeilnehmerInnen der Einstiegsgruppen die Erfahrung „Ich lasse los und bleib bei mir.“ machen und bei fortgeschrittenen Gruppen liegt der Schwerpunkt im Thema: „Wie wirke ich auf die Gruppe und wie wirkt die Gruppe auf mich und welchen Beitrag kann die/der Einzelne in der Gruppe und darüber hinaus, hinein in das Lebensfeld, einen Beitrag leisten, um ein zufriedenes Miteinander gemeinsam zu erringen.“
Anrechnung: Die Teilnahme an einer kontemplativen Selbsterfahrung muss zumindest durchgehend 12 Monate erfolgen. Die Gruppen finden 2x im Monat zu je 2 Einheiten statt. Termine sind mit den berechtigten LeiterInnen der kontemplativen Selbsterfahrung zu vereinbaren.
Kontakt zu berechtigten LeiterInnen der kontemplativen Selbsterfahrung, sind unter www.gep.or.at/Kontakt gelistet. Alle gep-LeiterInnen von kontemplativen Selbsterfahrungsgruppen stehen unter verpflichtender Supervision.
c) Ideenwerkstatt als Instrument der Organisationsentwicklung
Absicht der Ideenwerkstatt ist in ein bestehendes Team Fachreferenten mit spezifischen Angeboten einzuladen und auf der Basis von Fachimpulsreferaten das Team für den Arbeitseinsatz Szenarien entwirft. Als Beginn zur Ideenwerkstatt haben sich kontemplative Angebote bewährt. Dadurch konnte von vielen TeilnehmerInnen die Einladung, ins Ideenland zu kommen, leichter angenommen werden und die Szenarienentwicklung intensiver erleben. Dem Leiter der Ideenwerkstatt kommt dabei Moderatorfunktion zu.
In der Ideenwerkstatt erfolgt durch die innovativen Impulsreferate einerseits eine spezifische Fortbildung und andererseits eine intensive Reflexion der professionellen Arbeit und des Systems wie in einer Supervision, in der gemeinsam Probleme entlastet werden bzw. in der auch der Aspekt der Organisationsentwicklung Platz finden kann.
Anerkannte ModeratorInnen sind unter www.gep.or.at / ModeratorInnen gelistet.
Anrechnung: Eine Ideenwerksatt umfasst normalerweise 4 Einheiten á 45 Minuten = 3 Zeitstunden = 0, 16 ECTS, davon werden zu je = 1,5 Einheiten = 0,06 ECTS Fortbildung und 1,5 Einheiten = 0,06. ECTC Supervision angerechnet.
d) Feld- und Fachsupervision
Supervision wird sowohl in Form von Einzelsupervision als auch in Form von Gruppensupervision weiter angeboten. Weiters wird die Feldsupervision im Rahmen der Fortbildungsnachweise wie z. B. für BetreuerInnen der Kinder- und Jugendhilfe und die Fachsupervision in Rahmen von facheinschlägigen Ausbildungen angeboten.
Anerkannte SupervisorInnen müssen zumindest facheinschlägigen anerkannten Ausbildungsabschluss vorweisen, alle Fortbildungsverpflichtungen nachweisen und zumindest 5 Jahre fachspezifische Berufspraxis nach dem anerkannten Ausbildungsabschluss nachweisen.
Anerkannte SupervisorInnen sind unter www.gep.or.at /Kontakt gelistet.
Anrechnung: 1 Einheit = á 45 Minuten = 0,04 ECTS.